VOTUM zur Reform der privaten Altersvorsorge: Fortschritte mit ordnungspolitischem Bruch
Der VOTUM Verband begrüßt zentrale Verbesserungen bei der Reform der privaten Altersvorsorge, insbesondere die Einbeziehung von Selbstständigen sowie die stärkere staatliche Förderung. Kritisch bewertet der Verband jedoch das geplante staatliche Standarddepot als ordnungspolitischen Bruch, da der Staat damit zugleich Regulierer und Marktteilnehmer würde. Auch die Absenkung des Kostendeckels auf 1,0 Prozent sieht VOTUM mit Blick auf Wettbewerb und Marktentwicklung kritisch.
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VOTUM begrüßt fünf neue Mitglieder
Der VOTUM Verband begrüßt mit der Ascendia Gruppe, Alte Oldenburger, DWS, ODDO BHF und MLP fünf weitere Unternehmen als neue Mitglieder. Mit dem Beitritt gewinnt das Netzwerk zusätzliche fachliche Breite und marktliche Tiefe in den Bereichen Beratung und Vertrieb, Versicherung, Kapitalmarkt sowie Asset Management. VOTUM unterstreicht, dass die neuen Mitglieder das Verbandsnetzwerk um weitere Perspektiven aus der ganzheitlichen Beratung, der Versicherungswirtschaft und dem institutionellen Kapitalmarktumfeld erweitern. Damit werde der fachliche Austausch innerhalb des Verbandes gestärkt und die praxisnahe sowie ausgewogene Interessenvertretung gegenüber Politik und Aufsicht weiter gefestigt. Zugleich verweist der Verband auf die wachsenden Anforderungen im Finanzdienstleistungsmarkt und auf die thematische Bandbreite der bevorstehenden VOTUM-Frühjahrstagung, die von KI, europäischer Marktaufsicht und privater Altersvorsorge bis zu Tokenisierung, FIDA, EUDI-Wallet und AI Act reicht.
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VOTUM bei Cash: Reform der ESG-Abfrage: „Das kann zum Befreiungsschlag werden“
In einem Beitrag des Cash. Magazins zur geplanten Reform der ESG- und Nachhaltigkeitsabfrage greift die Redaktion die wachsende Kritik an der bestehenden Sustainable-Finance-Regulierung auf. Neben weiteren Verbänden und Marktteilnehmern kommt auch der VOTUM Verband mit seiner Position zu Wort. VOTUM begrüßt die von der EU-Kommission vorgeschlagene Vereinfachung der Offenlegungsverordnung (SFDR) ausdrücklich. Die Reduktion der Berichtspflichten, neue klarere Produktkategorien sowie der Wegfall der komplexen PAI-Vorgaben sind aus Sicht des Verbands wichtige Schritte, um Regulierung wieder handhabbar zu machen. Zugleich macht VOTUM im Artikel deutlich, dass die Reform an einer entscheidenden Stelle unvollständig bleibt: Die weiterhin unveränderte Nachhaltigkeitspräferenzabfrage nach MiFID II und IDD überfordert Kunden und Berater gleichermaßen und passt nicht mehr zur neuen Produktlogik. VOTUM fordert daher eine konsequente Nachjustierung auch im Vertriebsrecht sowie eine klare Haftungsabgrenzung zugunsten der Berater, die auf die Angaben der Produktanbieter angewiesen sind.
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Ergänzung der EU-Transparenzverordnung – VOTUM und AfW bieten aktualisierte Formulierungshilfen für Vermittler
Mit der jüngsten Aktualisierung der Transparenzverordnung (TVO) erweitern sich die Pflichten für Finanzberater. VOTUM und AfW begleiten Versicherungs- und Anlagevermittler in Deutschland mit kostenfreien Formulierungshilfen und Hinweisen für die praktische Umsetzung. Gemeinsam wollen sie Halt und Orientierung im unüberschaubaren ESG-Regulierungsdschungel geben und das Thema Nachhaltigkeit proaktiv vorantreiben.
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Geldwäschegesetz – VOTUM und AfW stellen Arbeitshilfen zur Verfügung
VOTUM und AfW haben gemeinsam Informationen und Arbeitshilfen zur Umsetzung der Vorgaben aus dem Geldwäschegesetz erarbeitet und stellen diese nun allen Versicherungsvermittlern und unabhängigen Finanzdienstleistern zur Verfügung.
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Konsequenzen aus „Verivox-Urteil“ – VOTUM und AfW veröffentlichen Empfehlungen zu Hinweispflichten für Versicherungsmakler
Der Vermittlerverband VOTUM und der AfW Verband haben gemeinsam mit Fachjuristen von Verbünden und Maklerpools Empfehlungen für Versicherungsmakler erarbeitet, die sich aus dem sogenannten Verivox-Urteil ergeben.
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