Anlageberater – Beruf mit Zukunft?

Anlageberater – Beruf mit Zukunft?

Während die Zahl der Versiche­rungsvermittler in Deutschland kontinuierlich abnimmt, ist die Zahl der selbstständigen Anlage­berater erfreulich stabil. Zum 01. Januar 2024 gab es 40.469 nach § 34f GewO registrierte Finanzan­lagenvermittler sowie 315 Hono­rarfinanzanlagenberater, womit sie insgesamt einen historischen Höchststand erreicht haben.

Dennoch mehren sich die Fra­gen, ob dem Berufsbild weiterhin eine goldene Zukunft bevorsteht. Fragt man Marktteilnehmer, woher diese Bedenken kommen, werden zumeist zwei Schlagworte genannt: 1. Regulierung 2. Digi­talisierung und KI. Ich möchte beiden Bedrohungspotenzialen auf den Grund gehen.

1. Überregulierung

Anlageberater befinden sich heute bereits in einem durchregulierten Berufsfeld. Jeder Anlageempfeh­lung gegenüber einem Kunden geht ein engmaschiger Katalog aus Informations-, Aufklärungs-, Frage- und Prüfungspflichten voraus. Die Einhaltung dieser Pflichten gilt es zu dokumentieren und jeweils auf dem aktuellen Stand zu halten. Diese heute schon engmaschige Regulierung hält den Gesetzge­ber nicht davon ab, weiter an der Bürokratieschraube zu drehen, wobei wir im Bereich der Finanz­marktregulierung nahezu aus­schließlich von dem Europäischen Gesetzgeber sprechen.

Geht man von der Begründung aus, die die Europäische Kommission ihrer neusten Gesetzgebungsinitia­tive im Rahmen der Retail Invest­ment Strategy zum vermeintlichen Schutz des Kleinanlegers angeführt hat, müsste man eigentlich von ei­nem idealen Marktumfeld für qua­litativ hochwertige Anlageberatung ausgehen.

Die EU-Kommission gelangt zu dem Ergebnis, dass das Finanzwis­sen der Kleinanleger unzureichend ist und sie sich bisher lediglich im geringen Maß am Finanzmarkt be­teiligt haben – lediglich 17 Prozent der Europäer halten Wertpapiere im Vergleich zu 41 Prozent der Amerikaner.

Hätte die Kommission eine posi­tive Einstellung zu Anlagebera­tung, wäre dies jetzt der Moment, eine flächendeckende, stattliche Werbekampagne auszurollen und die europäischen Bürger aufzufor­dern, sich an ihre registrierten Be­rater zu wenden, um die Chance der Kapitalmärkte zu nutzen. Wohl­wissend, dass es auch das Geld der Kleinanleger bedarf, um die an­stehende, gewünschte Nachhaltig­keitstransformation zu finanzieren.

Solche Werbekampagnen werden wir wohl jedoch weiterhin ledig­lich fürs Impfen erleben, oder nur dann, wenn es der Finanzierung des Staatshaushaltes dient. Die Äl­teren unter den Lesern werden sich noch an die Telekom-Werbekampa­gne der Bundesregierung mit dem Schauspieler Manfred Krug im Rahmen des Börsengangs erinnern. Der Absturz dieser „Volksaktie“ im Rahmen des Platzens der dot.com- Blase auf Werte von unter zehn Prozent des Einstandskurses ist im Übrigen heute noch ein Grund dafür, warum so viele Kleinanleger in Deutschland den Finanzmarkt weiterhin scheuen.

Damit sind wir beim vermeintlich begründeten Anlass der Retail Investment Strategy – fehlendes Vertrauen in die Finanzmarktin­termediäre. Bei einem Großteil der Kleinanleger sieht die Kommission durch eine mehr als fragwürdige Studie dies als Grund der Kaufzu­rückhaltung bestätigt.

Hieraus folgt aus dem paternalis­tischen Ansatz der Kommission zwingend, dass die Kleinanleger noch stärker vor Anlageberatung zu schützen sind. Am besten sol­len sie zu auf Internetplattformen agierenden Selbstentscheidern werden.

Da dies aufgrund fehlenden Wis­sens nicht möglich ist und auch die EU keine Ideen hat, dies mittelfris­tig zu ändern, soll die staatliche Aufsicht nochmals potenziert wer­den. Die Schlagworte sind: Eu­ropäische Kostenreferenzwerte und behördlich überprüfbare Produktgenehmigungsverfah­ren, verbunden mit der Pflicht des Beraters, dass „kosteneffizientes­te“ Anlageprodukt sowie ein noch günstigeres Alternativprodukt zu empfehlen, welches nicht nur in das vom Berater verantwortete Portfo­lio passt, sondern eine Portfoliodi­versifizierung sämtlicher Anlagen des Kunden berücksichtigt. Kom­biniert mit der Drohung, dass in drei Jahren nach Umsetzung die­ser Maßnahmen bei Misserfolg doch noch ein Provisionsverbot folgt.

Ergebnis: Ja, Überregulierung kann den Beruf des Anlagebera­ters nachhaltig beeinträchtigen und muss daher auch von jeder verant­wortlichen nationalen Regierung als Bedrohung dieses wichtigen Berufsstandes erkannt werden.

Es gilt den Wert der Beratung zu erkennen und den Berater als denjenigen zu schätzen, der Fi­nanzwissen der breiten Bevölke­rung im Rahmen seiner Tätigkeit vermittelt. Die europäischen Auf­sichtsbehörden geben heute schon diese Aufgabe an Berater weiter. Sie fordern von ihm unverblümt, den Anlegern in einfachen Worten die verkorkste Nachhaltigkeitsprä­ferenzabfrage mit ihrem Verweis auf Taxonomie- und Offenlegungs­verordnung zu erklären.

Wenn wir eine Transformation der Wirtschaft und der Kapi­talanlage zur Nachhaltigkeit wollen, wird dies ohne Anlage­berater nicht funktionieren. Des­halb muss die Retail Investment Strategy im Interesse Europas gestoppt werden.

Anleger haben heute die Möglich­keit, Berateraussagen viel leichter zu prüfen als noch vor zehn Jah­ren. Sie hinterfragen Auskünfte und werden auch im Verlauf einer Anlageberatung zunehmend mün­diger. Die jederzeit zugänglichen digitalen Informationsmedien ge­ben ihnen hierzu die Chance. Die EU muss die Anleger daher nicht weiter entmündigen.

2. Wird der Anlageberater digital ausgetauscht?

Ist Künstliche Intelligenz (KI) Werkzeug oder Wettbewerber? Das sind Fragen, die sich aktuell viele beratende Berufe stellen müssen, nicht nur die Anlageberater, son­dern beispielsweise auch Rechts­anwälte und Steuerberater. Hier wird bald zu beobachten sein, dass sich zu standardisierende Vorgänge einfacher und schneller von der KI erledigen lassen.

Es ist daher selbstverständlich da­mit zu rechnen, dass wir von KI optimierte Vorschläge für Invest­mentfondsdepots sehen werden, die über Robo-Adviser Verbreitung finden. Dieses Angebot wird jedoch vor allem diejenigen ansprechen, die heute bereits zu der Gruppe der sogenannten Selbstentscheider zu zählen sind und ein solches An­gebot als nützliche Ergänzung in Anspruch nehmen.

Die Gruppe der sogenannten „high net worth individuals“ wird weiterhin eine persönliche Dienstleistung in Anspruch neh­men wollen, weil sie ihrer eigenen herausfordernden Berufs- oder Freizeitaktivität nachgehen. Sie erwarten jedoch in diesem Fall von ihrem Berater, dass er mit dem Werkzeug KI umgehen kann, sei es, dass er damit Anlageempfehlungen überprüft oder aber mittels idealer Visualisierung eine Vermögensbe­richterstattung erarbeitet.

Moderne Berater kommen daher nicht drum herum, sich mit der Entwicklung der Technik ausein­anderzusetzen und ihre sinnvollen Angebote auch zu nutzen.

Neben den beiden genannten Gruppen, wird es darüber hinaus weiterhin eine breite Personengrup­pe ganz normaler nachdenklicher Anleger geben, die es bevorzugen, im persönlichen Gespräch das Für und Wider einzelner Entscheidun­gen zu erörtern und die auch dann, wenn Märkte nicht immer nur positiv verlaufen, die Möglichkeit schätzen, sich mit ihrem Berater über getroffene Entscheidungen rückzuversichern.

Auch diese Gruppe wird jedoch zusehends anspruchsvoller und es als selbstverständlich empfinden, dass sie die Möglichkeit haben, ihren Berater auch im Videocall zu erreichen und von diesem in­haltlich und optisch ansprechende Informationen zu bekommen. Die Konkurrenz wird hier nicht schla­fen, daher gilt es zwar nicht jedem Trend hinterher zu laufen, aber den Blick für das offen zu behalten, was heute schon geht. Dies kann auch die Arbeit des Anlageberaters deut­lich entlasten. Ein heute bereits sehr einfach zu produzierendes Erklärvideo über die aktuelle Marktlage, welches an viele Be­standskunden versendet wird, erspart dem Berater zig gleich­artige Telefonate, in denen ein Neugeschäft zumeist nicht das Ergebnis ist.

Zudem gilt es durch ein Netzwerk die Leistungen vorzuhalten, die man in eigener Person nicht erbrin­gen kann. Hierzu gehört die gesam­te Bandbreite von Versicherungen, Finanzierungen, Rechts- und Steu­erberatung. Bei der zunehmenden Alterung des Kundenkreises muss das Thema Assistance-Leistungen wie Pflegevollmachten und ähn­liches zum selbstverständlichen Leistungsangebot gehören.

Wer heute noch allein tätig sein möchte, sollte sich dennoch einem größeren Verbund anschließen, der ihm die Einhaltung der um­fassenden Berufspflichten durch die entsprechende Unterstützung erleichtert. Nur die wenigstens können hierfür die sonst erforder­lichen Dienste eines spezialisierten Fachanwalts allein durch die eigene Beratungstätigkeit finanzieren.

Die Zeiten, in denen Anlagebe­rater einfach ein entsprechen­des Schild an die Tür schrauben, sind lange vorbei. Dennoch ma­che ich mir um den zukünftigen Bedarf nach diesem Beruf keine Sorgen.


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