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Nun herrscht also Klarheit. Nach monatelangem Tauziehen zwischen BaFin, Bundesfinanzministerium und diversen Interessengruppen hat die BaFin vor wenigen Wochen ihre Vorstellungen zu ‚wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten‘ als Entwurf veröffentlicht. Doch was heißt das nun konkret für den Vertrieb? Was sind die Hauptkritikpunkte aus der Branche? Und was ist eigentlich aus dem ominösen ‚Provisionsrichtwert‘ geworden? Zeit für eine Einordnung.


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