VOTUM positioniert sich zur Anpassung der MiFID II
Pressemitteilung
Anleger müssen die Möglichkeit erhalten, auf die Aufzeichnung von telefonischen Beratungsgesprächen zu verzichten
Berlin, 09.09.2019. Der VOTUM Verband fordert das BMF auf, seine eigenen Positionen bei der Anpassung der FinVermV umzusetzen.
Das Bundesfinanzministerium hat am 27.08.2019 Positionspapiere zur EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II an die Europäische Kommission übermittelt. Diese enthalten Vorschläge zu Änderungen beim Anlegerschutz und berücksichtigen aktuelle Markterhebungen.
Der VOTUM Verband begrüßt die Initiative des Bundesfinanzministeriums, frühzeitige Anpassungen der MiFID II Regulierung auf europäischer Ebene vorzunehmen. Nicht nur auf der Ebene der Anbieter von Finanzdienstleistungen, sondern auch bei Verbrauchern besteht hier tatsächlich erheblicher Unmut.
Diese notwendigen Anpassungen auf europäischer Ebene müssen frühzeitig erfolgen, um die Ergebnisse noch im Rahmen der bevorstehenden Anpassung der Finanzanlagenvermittler-Verordnung berücksichtigen zu können. Bis zum voraussichtlichen Inkrafttreten der neuen FinVermV am 01.08.2020 sollte hierfür ausreichend Zeit sein.
Insbesondere bei der Verpflichtung der Aufzeichnung von Telefongesprächen muss ein Umdenken erfolgen.
Wie das Ministerium zutreffend hervorhebt, verursacht die Umsetzung dieser Aufzeichnungspflicht hohe Kosten und wirft erhebliche Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes für die Kunden auf. Die Kunden fühlen sich in dem sensiblen Bereich der Vertraulichkeit ihrer Beziehung zu ihrem Anlageberater empfindlich gestört.
Wir unterstützten daher mit Nachdruck die Position des Finanzministeriums, welche eine Streichung der Taping-Bestimmung befürwortet. Als Minimalergebnis der Anpassung der europäischen Regulierung sollte dem Kunden die Selbstbestimmung zurückgegeben werden. Er muss die Möglichkeit erhalten, auf eine Aufzeichnung zu verzichten und dennoch eine telefonisches Beratungsangebot wahrzunehmen.
„Wir fordern die Bundesregierung auf, bereits in der derzeitigen Umsetzungsphase zur neuen FinVermV ein Zeichen zu setzen. Die Position des BMF muss bei der geplanten Verabschiedung der FinVermV am 20.09.2019 im Bundesrat Berücksichtigung finden“, betont Martin Klein, geschäftsführender Vorstand von VOTUM e.V.
„Über gewerbliche Finanzanlagenvermittler kann bekanntlich keine mündliche Order am Telefon für den Erwerb von Wertpapieren erteilt werden. Die Aufzeichnungspflicht ist daher ohnehin für diese Berufsgruppe mehr als zweifelhaft. Es sollte daher bereits jetzt, im Rahmen der Neufassung der FinVermV, dem Kunden die Möglichkeit eingeräumt werden, auf eine Aufzeichnung zu verzichten“, so Klein weiter. „Es wäre äußerst widersprüchlich, wenn das BMF hier selbst einen Missstand erkennt und dennoch im Verordnungsverfahren auf einer Aufzeichnungspflicht besteht.“
Ebenso begrüßen wir es, dass sich das Finanzministerium dafür einsetzt, eine weitere Kundenkategorie zu schaffen. Gerade der erfahrene Privatkunde empfindet den derzeitigen Regulierungsrahmen häufig als Gängelung und begegnet den ihm zugemuteten Wiederholungen und Belehrungen mit Unverständnis. Es sollte daher, wie das BMF anregt, mit dem „Erfahrenen Privatkunden“ eine Kategorie eingeführt werden, in der bei Vermittlungsabläufen, die der Kunde schon mehrfach durchgeführt hat, das unnötige Wiederholen von Standardinformation obsolet wird.
Kontakt und Anfragen:
Alina Klein
Vorstandsreferentin für Verbandspolitik
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