Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2021 (IV): 8 Fragen an DIE LINKE

Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2021 (IV): 8 Fragen an DIE LINKE

Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2021 (IV): 8 Fragen an DIE LINKE

Wie steht DIE LINKE zur Zukunft der privaten Altersvorsorge, zur Dualität in der Vertriebsvergütung, Provisionsdeckel und weiteren regulatorischen Maßnahmen? VOTUM hat nachgefragt - und Antworten bekommen!

1. Die Coronavirus-Pandemie hat wie ein Brennglas Schwachstellen und Missstände der Leistungsfähigkeit des deutschen Staates aufgedeckt. Wie steht Ihre Partei zu der Position, dass die nächste Legislaturperiode zur staatlichen Modernisierung und Neuaufstellung genutzt werden sollte?

DIE LINKE: Die Corona-Pandemie hat die Krise unserer Infrastruktur und der öffentlichen Daseinsvorsorge offengelegt. Jahrelang wurde kaputtgespart, was nun so dringend gebraucht wird. All jene, die in Krankenhäusern, Pflegeheimen und anderswo dafür einstehen, dass nicht noch mehr Menschen der Pandemie zum Opfer fallen, brauchen bessere Arbeitszeiten und sie brauchen mehr Lohn. Personalmangel und Dauerstress sind nicht hinnehmbar. Aktuell kommt es darauf an, dass die milliardenschweren Corona-Rettungspakete für Unternehmen nicht durch Kürzungen im Sozialbereich gegenfinanziert werden. Im Gegenteil: Wir treten für eine soziale und ökologische Modernisierung ein, die jene Bereiche stärkt, die klimafreundlich sind und das Leben für alle besser machen: Gesundheit, personennahe Dienstleistungen, Bildung, Erziehung, Digitalisierung der Verwaltung, Ausweitung des Schienen- und öffentlichen Nahverkehrs.

2. Welchen Stellenwert misst Ihre Partei der Tätigkeit der unabhängigen Versicherungs- und Kapitalanlagevermittler bei?

DIE LINKE: Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler:innen spielen eine bedeutende Rolle bei Vermittlung und Verkauf von Versicherungs- und Finanzprodukten an Verbraucher:innen. Bei wirklich verbraucherorientierter Vermittlung tragen Vermittler:innen zur finanziellen Sicherheit im Schadenfall sowie zur Vorsorge ihrer Kund:innen bei. Damit wird auch eine sozialpolitische Aufgabe erfüllt. Umso wichtiger ist es, dass die Vermittlung tatsächlich unabhängig und verbraucherzentriert erfolgt. Daher sollten starke (finanzielle) Abhängigkeiten von Versicherungs- sowie Finanzunternehmen gekappt werden. Verbraucher:innen müssen immer im Mittelpunkt der Vermittlungs- und Beratungstätigkeit stehen. Sie benötigen bedarfsgerechte, preisgünstige und transparente Produkte. Eine bedarfsgerechte Vermittlung unter wirklicher Unabhängigkeit muss sich mit den Interessenkonflikten rund um die Vergütung, im Speziellen mit den Provisionen bzw. Courtagen, kritisch auseinandersetzen. Entsprechende Schlussfolgerungen aus dieser Auseinandersetzung würden den Stellenwert der Vermittlungsbranche mit Sicherheit noch weiter steigern.

3. In welche Richtung wünschen Sie sich eine Weiterentwicklung der Branche im Laufe der 20. Legislaturperiode und darüber hinaus – für welche konkreten Themen macht sich Ihre Partei im Bereich der Finanzmarktregulierung stark?

DIE LINKE: Auf dem Weg zu wirklich unabhängiger Vermittlung, das heißt u.a. ohne Provisionsinteressen im Hintergrund, setzt sich DIE LINKE für die Stärkung der unabhängigen Honorarberatung sowie eine Stärkung unabhängiger Beratungstätigkeiten durch die Verbraucherzentralen ein. Des Weiteren sind wir für eine einheitliche, schlagkräftige Aufsicht über Finanzanlagen- und Versicherungsvermittler:innen. Dazu muss die Aufsicht über diese Berufszweige auf die Finanzaufsicht BaFin übertragen werden. Die Koalition hatte einen entsprechenden Gesetzentwurf in dieser Wahlperiode eingebracht. Im Bereich Finanzmarktregulierung fordern wir u.a. die Einführung einer obligatorischen Zulassungsprüfung für Finanzprodukte und -dienstleistungen hinsichtlich ihres (realwirtschaftlichen und verbraucherschutzpolitischen) Nutzens bzw. Unbedenklichkeit (sog. Finanz-TÜV). Ein solches präventives Instrumentarium würde letztlich auch die Arbeit der Vermittler:innen wesentlich erleichtern. Das Mandat der BaFin zum "kollektiven Schutz" von Verbraucherinteressen ist zu erweitern: Auch der kollektive Schutz vor Finanzkriminalität und Geldwäsche muss geschärft werden. Der kollektive Verbraucherschutz der BaFin sollte ferner um die Verpflichtung zur Unterstützung von Geschädigten erweitert und ein Verbandsklagerecht erwogen werden. Die BaFin muss gegenüber den Instituten, Unternehmen und Vermittler:innen, die ihrer Aufsicht unterliegen, erforderliche Maßnahmen treffen, um zu gewährleisten, dass die Verbraucher:innen Schaden innerhalb laufender Verjährungsfristen verfolgen können. Zu diesem Zweck sollte die BaFin von den betroffenen Unternehmen Auskunft verlangen sowie Maßnahmen anordnen können, die zur Wahrung der Ansprüche und Hemmung der Verjährung notwendig sind.

4. Setzen Sie auf eine 1:1-Umsetzung von europäischen Richtlinien im Bereich der Finanzmarktregulierung? Oder würden auch – notfalls mittels eines nationalen Alleingangs – erweiterte Anforderungen für den deutschen Markt entwickeln?

DIE LINKE: Aus unserer Sicht soll der Finanzsektor in erster Linie der Realwirtschaft und Gesellschaft dienen. Auf diese Funktion hin müssen auch die Spielregeln der Finanzmärkte - und so die Finanzmarktregulierung - gestaltet werden. Nach wie vor ist eine starke Finanzmarkregulierung notwendig, am besten über "harte" gemeinsame europäische Standards und Regelungen. Gleichwohl beobachten wir nach wie vor einen starken Einfluss von Lobbyisten der Finanz-Industrie auf die Regulierung. Sie setzen in den europäischen Institutionen mit Verweis auf den "Finanzstandort" viel zu oft ihre Anliegen durch. Hier plädieren wir für mehr Mut in der Politik und den Glauben in die eigenen Handlungsspielräume, um steuerliche und regulatorische Verbesserungen, mehr Anlegerschutz und Finanzstabilität zu erreichen.

5. Wie positionieren Sie sich zu Vertriebsvergütung? Sollen Beratung und Vermittlung künftig zwingend auf Basis eines Honorars vergütet werden, oder streben Sie eine Beibehaltung des Nebeneinanders der beiden Vergütungswege Honorar/Provision an? Stellt ein gemischtes Modell für Sie eine Option dar?

DIE LINKE: Wie weiter oben beschrieben setzt sich DIE LINKE für eine mittelfristige Überwindung des Provisionssystems und eine Stärkung der unabhängigen Honorarberatung sowie eine Stärkung der unabhängigen Beratung durch Verbraucherzentralen ein. Ein Nebeneinander der Vergütungsmodelle oder ein gemischtes Modell stellen für uns höchstens eine zeitlich eng begrenzte Übergangslösung dar.

6. Wollen Sie die Investitionen in nach ESG-Kriterien als nachhaltig einzuordnende Finanzprodukte zusätzlich politisch fördern? Wenn ja, welche Anreize sind beabsichtigt?

DIE LINKE: Wir begrüßen die geplante EU-Taxonomie. Sie schafft eine verbindliche Klassifikation, was als nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeit angesehen werden kann. Dadurch ist sie weitreichender als private Qualitätssiegel u.Ä. Auch könnte sie dem oft stattfindenden Greenwashing und Etikettenschwindel entgegenwirken. Um eine Nachhaltigkeitswende in der Wirtschaft einzuleiten braucht es allerdings in erster Linie öffentliche Investitionen sowie klare gesetzliche Regelungen, die auf einen Politikwechsel in der Realwirtschaft abzielen. Die Taxonomie ist hierzu im besten Fall eine flankierende Maßnahme. Damit sie wirken kann, müssen die Transparenzpflichten und Nachhaltigkeitskriterien erstens für alle Finanzmarktakteure und am Markt gehandelten Finanzinstrumente gelten. Daneben muss die Taxonomie einem weiten Begriff von Nachhaltigkeit folgen: Neben ökonomischen und ökologischen und speziell auf die Klimakrise abzielenden Kriterien müssen auch die sozialen Aspekte stärker konkretisiert und verbindlich verankert werden.

7. Die Altersvorsorge in Deutschland basiert bekanntermaßen auf den drei Säulen gesetzliche Rente, betriebliche Altersvorsorge und private Altersvorsorge. Wollen Sie dieses System beibehalten? Welche Reformen haben Sie für dieses System geplant? (Bitte nach Säulen aufgliedern)

DIE LINKE: DIE LINKE spricht sich für den Umbau der GRV zu einer Erwerbstätigenversicherung aus: alle Erwerbstätigen (also z.B. Beamte, Selbstständige und Politiker) werden in die GRV einbezogen und entsprechend werden für alle Erwerbseinkommen Beiträge an die GRV abgeführt. Untersuchungen zeigen, dass mit einer solchen Ausweitung die GRV deutlich stabilisiert würde. Je nach Ausgestaltung und Zeitpunkt der Umstellung würde der Beitragssatz bis 2040 gegenüber aktuellen Kalkulationen sinken, das Rentenniveau hingegen spürbar steigen. Für Arbeitnehmer bedeutet die Einführung einer Erwerbstätigenversicherung also eine höhere Rente bei einem niedrigen Beitragssatz. Durch die Wiederanhebung des Rentenniveaus auf 53 Prozent, die Einführung einer echten armutsfesten Solidarischen Mindestrente von 1.200 Euro netto/Monat und einige andere Maßnahmen wird die Rente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) wieder so gestaltet, dass sie für ein finanziell abgesichertes Leben im Alter reicht. Private und betriebliche Renten können die gesetzliche Rente höchstens ergänzen, dürfen sie aber nicht ersetzen. Riester-Sparer/innen erhalten das Recht, das bisher angesparte Kapital als Einmalzahlung in die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung auf das ihr Rentenkonto zu übertragen.

8. Wie beurteilen Sie den gegenwärtigen Zustand des Verbraucherschutzes? Befinden sich die Standards auf einem ausreichend hohen Niveau, oder ist ein Ausbau notwendig? Falls Sie einen Ausbau für notwendig halten: In welchen Bereichen des finanziellen Verbraucherschutzes sehen Sie Handlungsbedarf?

DIE LINKE: Man muss konstatieren, dass es in den vergangenen Jahren leichte Fortschritte im finanziellen Verbraucherschutz gab. Dennoch besteht an einigen Stellen großer Handlungsbedarf. Stichwortartig zehn Forderungen von uns (nicht abschließend!): 1. Einführung eines Finanz-TÜV, 2. Gesetzliche Rente stärken, Stärkung der privaten Altersvorsorge sowie Riester-Rente und Co. waren Fehlschläge, die es zu korrigieren gilt, 3. Kostenfreie Basiskonten, 4. Deckelung der Dispo- und Überziehungszinsen, 5. Kollektiven Verbraucherschutz bei der BaFin stärken, inkl. Verjährungshemmung nach Bekanntwerden eines Schadenfalls für Anleger, 6. Kampf gegen Kreditwucher, z.B. bei Restschuldversicherungen, 7. Transparentes, korrigierbares, verbraucherfreundliches Kredit-Scoring, 8. Deckelung der Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobiliar-Verbraucherkrediten, 9. Strengere Kontrolle von Gebühren und Geldern für Bankdienstleistungen wie Konto- oder Geldautomatengebühren etc., 10. Stärkung der Versicherten (Lebensversicherung): Die Versicherten müssen mindestens wieder hälftig an den Bewertungsreserven beteiligt werden - ohne Ausnahmen. Sie müssen ferner deutlich stärker als bislang an den Überschüssen beteiligt werden (v.a. an den freien RfB sowie am Schlussüberschussanteilsfonds). Gleichzeitig dürfen Aktionär:innen nicht bevorzugt werden, die sog. Ausschüttungssperre ist zu verschärfen.


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